Jugend mit Ideen - von der Kommunalpolitik übersehen!

Eine Stadt mit Zukunft – 
 Kinder und Jugendliche als Stadtmitgestalter

Der Schritt in die richtige Richtung

Der § 18a der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom Dez. 2018 gibt vor:

  • Den Kindern und Jugendlichen stehen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte zu.
  • „Welche Formen zur eigenständigen Mitwirkung“ geschaffen werden, ist in der Hauptsatzung der Kommune festzuschreiben.
  • Die Kinder und Jugendlichen haben ein Recht darauf bei der Erarbeitung der Beteiligungsformen angemessen beteiligt zu werden.
  • Es besteht eine Berichtspflicht zur Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung.

Im Zwang der Kommunalverfassung

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 21. März 2019

  • Erweiterung der Hauptsatzung unserer Kommune um den Punkt Einwohnerbeteiligung und Mitwirkungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.
  • Einrichtung einer neuen Mitarbeiter - Stelle „Einwohnerbeteiligung“ zur praktischen Umsetzung

Der Weg der Freien Bürger

Unsere Kommune ist in der Verantwortung

  • freie Träger der Jugendarbeit fordern und fördern
  • fachliche Zusammenarbeit von Kommune, Landkreis und freien Trägern
  • Schulungen und Weiterbildungen der Mitarbeiter der freien Träger
  • Hilfe und Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei der Findung und Initiierung von Beteiligungsformen
  • Kinder- und Jugendantrag (angelehnt an den Einwohnerantrag §14 BbgKVerf)

qualifizierte Besetzung der Stelle „Einwohnerbeteiligung“ unter Beachtung folgender Punkte

  • Schaffung ausreichender Befugnisse, Zeitressourcen und Ausstattung mit Sachmitteln
  • sach- und fachkundige Unterstützung der Kinder- und Jugendbeteiligung
  • Begleitung der Kinder und Jugendlichen beim Einbringen in die Kommunalpolitik unserer Stadt
  • Parteiunabhängigkeit im Partizipationsprozess der Kinder und Jugendlichen 

Regelmäßige Fortführung der „Sozialraumkonferenz“

  • mit Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
  • mit Beteiligung der Schülergremien aller Schulen
  • gemeinsam mit den Vereinen und deren Jugendverantwortlichen
  • fordern und fördern der Mitbestimmung und Mitgestaltung der Vereinsarbeit durch Kinder und Jugendliche, Heranführung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement (SGB VIII §11)