Jugend mit Ideen - von der Kommunalpolitik übersehen!
Eine Stadt mit Zukunft – Kinder und Jugendliche als Stadtmitgestalter
Der Schritt in die richtige Richtung
Der § 18a der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom Dez. 2018 gibt vor:
- Den Kindern und Jugendlichen stehen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte zu.
- „Welche Formen zur eigenständigen Mitwirkung“ geschaffen werden, ist in der Hauptsatzung der Kommune festzuschreiben.
- Die Kinder und Jugendlichen haben ein Recht darauf bei der Erarbeitung der Beteiligungsformen angemessen beteiligt zu werden.
- Es besteht eine Berichtspflicht zur Umsetzung der Kinder- und Jugendbeteiligung.
Im Zwang der Kommunalverfassung
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 21. März 2019
- Erweiterung der Hauptsatzung unserer Kommune um den Punkt Einwohnerbeteiligung und Mitwirkungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.
- Einrichtung einer neuen Mitarbeiter - Stelle „Einwohnerbeteiligung“ zur praktischen Umsetzung
Der Weg der Freien Bürger
Unsere Kommune ist in der Verantwortung
- freie Träger der Jugendarbeit fordern und fördern
- fachliche Zusammenarbeit von Kommune, Landkreis und freien Trägern
- Schulungen und Weiterbildungen der Mitarbeiter der freien Träger
- Hilfe und Unterstützung der Kinder und Jugendlichen bei der Findung und Initiierung von Beteiligungsformen
- Kinder- und Jugendantrag (angelehnt an den Einwohnerantrag §14 BbgKVerf)
qualifizierte Besetzung der Stelle „Einwohnerbeteiligung“ unter Beachtung folgender Punkte
- Schaffung ausreichender Befugnisse, Zeitressourcen und Ausstattung mit Sachmitteln
- sach- und fachkundige Unterstützung der Kinder- und Jugendbeteiligung
- Begleitung der Kinder und Jugendlichen beim Einbringen in die Kommunalpolitik unserer Stadt
- Parteiunabhängigkeit im Partizipationsprozess der Kinder und Jugendlichen
Regelmäßige Fortführung der „Sozialraumkonferenz“
- mit Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- mit Beteiligung der Schülergremien aller Schulen
- gemeinsam mit den Vereinen und deren Jugendverantwortlichen
- fordern und fördern der Mitbestimmung und Mitgestaltung der Vereinsarbeit durch Kinder und Jugendliche, Heranführung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement (SGB VIII §11)